Ersthelferseminare für Mitarbeiter

Posted by / 4. Juni 2013 / Categories: / -

Safety First…

Ersthelfer sind gemäß den Arbeitsstättenverordnung in genügender Anzahl auf Baustellen vorzuhalten. Aus diesem Grund waren auch wir verpflichtet, bei mehr als einer tätigen Person einen Ersthelfer beizustellen. Dieses bedeutete für uns, dass jeder diesen Nachweis erbringen musste (Nicht zu verwechseln mit dem Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“).

Hintergrund waren wie immer die Gesetze und Vorschriften: Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

Comments are closed.